Auf der Basis der UN-Behindertenrechtskonvention rückt der Begriff Inklusion die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Lernenden in den Mittelpunkt und begreift die Vielfalt als Chance für Lern- und Unterrichtsprozesse. Inklusion beinhaltet das Recht auf gemeinsamen Unterricht in einer Schule.
Inklusive Bildung bedeutet, dass allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen – die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale zu entwickeln.
Am St.-Gotthard-Gymnasium können Menschen mit und ohne Behinderung lernen und ihren gymnasialen Schulweg bis zum Abitur machen. Einige Schüler mit individuellem Förderbedarf besuchen bereits unser Gymnasium. Das Schulgebäude wird nach der Wiederherstellung der Schäden (im Zuge des Hochwassers 2013) durch eine erneuerte Liftanlage wieder barrierefrei sein.
„Barrierefreiheit beginnt im Kopf" und bedeutet für uns, dass Schüler mit ihrem individuellen Handicap selbstverständlich ihren festen Platz in unserer Schulgemeinschaft haben und die Vielfalt der unterschiedlichen Persönlichkeiten als Bereicherung für das gemeinsame Miteinander gesehen wird.
Der Schulleiter steht gerne für ein Gespräch zur Verfügung, um die individuellen Bedürfnisse des Schülers sowie die speziellen Möglichkeiten des St.-Gotthard-Gymnasiums zu besprechen. Bitte vereinbaren Sie über das Sekretariat der Schule einen Gesprächstermin.
Im Zuge der Baumaßnahmen (2013-2021) zur Wiederherstellung des St.-Gotthard-Gymnasiums der Benediktiner Niederaltaich nach der Hochwasserkatastrophe wurde auch auf behindertengerechtes Bauen geachtet. Für den "erbrachten konkreten, beachtlichen Beitrag zur Barrierefreiheit" wurde das St.-Gotthard-Gymnasium vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im Juli 2021 mit dem Signet „Bayern barrierefrei“ ausgezeichnet. Wir freuen uns, dass das gesamte Schulgelände barrierefrei zugänglich ist und wir das Signet "Bayern barrierefrei" tragen dürfen.